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Laut THW-Gesetz leistet das THW im Inland Technische Hilfe nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.
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